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Wohnung kündigen: Vorlage, Frist und sicherer Versand
Mietvertrag & Kündigung
ca. 8 Minuten Lesezeit
Erste eigene Wohnung
Der neue Mietvertrag ist unterschrieben, jetzt soll die alte Wohnung gekündigt werden. Entscheidend ist dabei nicht das Datum auf deinem Brief oder der Poststempel: Die Kündigung muss dem Vermieter rechtzeitig zugehen. Für einen gewöhnlichen unbefristeten Mietvertrag gilt meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das Schreiben muss außerdem die vorgeschriebene Form einhalten.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Bei einem unbefristeten Wohnraummietvertrag können Mieter in der Regel mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen, damit das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats endet.
BEISPIEL
Geht deine Kündigung spätestens am dritten Werktag im April zu, endet das Mietverhältnis regulär am 30. Juni. Trifft sie erst später ein, verschiebt sich der mögliche Endtermin meist um einen Monat.
Für die Frist zählt der Zugang beim Vermieter – nicht, wann du den Brief abgeschickt hast. Der Samstag kann bei der Berechnung als Werktag mitzählen; plane deshalb einen Puffer ein und warte nicht bis zum letzten möglichen Tag.
Prüfe vor dem Kündigen deinen Mietvertrag: Bei einem befristeten Vertrag oder einem vereinbarten Kündigungsausschluss kann die ordentliche Kündigung vor dem vereinbarten Zeitpunkt ausgeschlossen sein. Auch bei Untermietverträgen und Sonderfällen können andere Regeln gelten. Dieser Artikel beschreibt die gewöhnliche Kündigung eines unbefristeten Wohnraummietvertrags durch den Mieter.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für den üblichen und verlässlichen Weg druckst du den Brief aus und unterschreibst ihn von Hand. Eine einfache E-Mail, ein Scan oder ein Foto der Unterschrift reicht nicht.
Nenne die genaue Adresse der Wohnung, die kündigenden Mieter und den gewünschten Beendigungstermin. Einen Grund musst du bei einer ordentlichen Kündigung durch den Mieter normalerweise nicht angeben.
Stehen mehrere Personen als Mieter im Vertrag, sollten alle die Kündigung unterschreiben. Möchte nur eine Person aus einer gemeinsam gemieteten Wohnung ausziehen, beendet ihre alleinige Kündigung in der Regel nicht einfach ihren Teil des Vertrags. Klärt in diesem Fall mit dem Vermieter, ob der Vertrag geändert werden kann.
VORLAGE
[Vor- und Nachname aller kündigenden Mieter]
[Anschrift]
An
[Name des Vermieters laut Mietvertrag]
[Anschrift des Vermieters]
[Ort], [Datum]
Betreff: Kündigung des Mietvertrags für [vollständige Wohnungsanschrift]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit [kündige ich / kündigen wir] den Mietvertrag für die Wohnung [vollständige Anschrift, gegebenenfalls Stockwerk oder Wohnungsnummer] ordentlich und fristgerecht zum [gewünschtes Vertragsende], hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie [mir / uns] den Erhalt dieses Schreibens und das Datum, zu dem das Mietverhältnis endet. Für die Vereinbarung eines Termins zur Wohnungsübergabe bin ich/sind wir erreichbar unter [Telefonnummer oder E-Mail-Adresse].
Mit freundlichen Grüßen
[handschriftliche Unterschrift aller Mieter, die im Mietvertrag stehen]
[Vor- und Nachname in Druckschrift]
So kommt die Kündigung nachweisbar an
Am einfachsten ist die persönliche Übergabe an den Vermieter oder eine nachweislich zuständige Hausverwaltung. Nimm eine Kopie mit und lass dir darauf Datum und Erhalt des Kündigungsschreibens bestätigen.
Wenn du den Brief einwerfen lässt, kann ein Bote den Inhalt vorher lesen, den unterschriebenen Brief in den Umschlag legen und ihn selbst in den richtigen Briefkasten einwerfen. Der Bote sollte notieren, wann und wo er das getan hat. So kann er später sowohl den Inhalt als auch die Zustellung bezeugen.
Ein Einwurf-Einschreiben dokumentiert den Einwurf in den Briefkasten. Hebe den Einlieferungsbeleg und den Zustellnachweis auf. Beachte aber: Der Postnachweis belegt grundsätzlich den Zugang des Umschlags, nicht automatisch, welches Schreiben darin lag. Eine Kopie des unterschriebenen Briefs und – wenn möglich – ein Zeuge beim Eintüten helfen, den Inhalt festzuhalten.
Schicke den Brief mit ausreichend Vorlauf ab. Bei einem normalen Brief zählt der Poststempel nicht; außerdem kann die Zustellung mehrere Werktage dauern. Eine zusätzliche E-Mail mit einer Kopie kann den Vermieter vorwarnen, ersetzt aber nicht den unterschriebenen Brief.

Was passiert nach der Kündigung?
Bis zum vereinbarten Vertragsende musst du die Miete grundsätzlich weiterzahlen – auch wenn du vorher ausziehst. Ein früheres Ende braucht eine Vereinbarung mit dem Vermieter. Bitte außerdem rechtzeitig um einen Termin für die Wohnungsübergabe und halte die Bestätigung des Vertragsendes sowie deine Versand- oder Übergabenachweise zusammen.
Wenn parallel der Umzug in die neue Wohnung ansteht, hilft dir der Cenua-Einzugsbegleiter, die nächsten Aufgaben rund um deinen Wohnungsstart in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen.
FAQ: Wohnung kündigen
Muss der Vermieter meiner Kündigung zustimmen?
Für eine wirksame ordentliche Kündigung durch den Mieter braucht es keine zusätzliche Zustimmung. Wichtig sind die richtige Form, die passende Frist und der rechtzeitige Zugang. Bitte trotzdem um eine Bestätigung des Eingangs und des Enddatums.
Kann ich die Wohnung per E-Mail kündigen?
Eine normale E-Mail, ein Fax, ein Scan oder ein Foto des unterschriebenen Briefs wahrt die gesetzliche Schriftform nicht. Sende die Kündigung im unterschriebenen Original.
Kann ich früher ausziehen und dadurch früher kündigen?
Nein. Der Auszug allein beendet den Mietvertrag nicht. Die Miete läuft grundsätzlich bis zum wirksamen Vertragsende weiter, sofern ihr kein früheres Ende vereinbart.
